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Gericht: Keine Erstattung bei Zugverspätung für verpassten Flug.

Ein Ehepaar hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug, weil der Zug zum Münchner Flughafen verspätet war. Das Gericht sah die Zeitplanung als zu knapp bemessen an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichtsurteil: Kein Anspruch auf Erstattung bei Zugverspätung zum Flug
  • Zeitplanung zum Flughafen wurde als zu knapp bemessen angesehen
  • Ersatzflüge müssen bei knapper Pufferzeit selbst bezahlt werden

Einordnung

Das Urteil zeigt die Grenzen der Fahrgastrechte bei Zugverspätungen. Auch wenn die Bahn selbst verspätet ist, bedeutet das nicht automatisch Anspruch auf Erstattung anderer Kosten wie Ersatzflüge.

Was das für Sie heisst

Wirkt schon jetzt

Wer einen Flug mit dem Zug erreichen will, sollte ausreichend Pufferzeit einplanen - bei Verspätung gibt es keine Erstattung für verpasste Flüge.

Wer davon profitiert: niemand mit akutem Handlungsbedarf

Quellen & Beleglage

Diese Zusammenfassung basiert auf der verlinkten Primärquelle. Weitere Berichte markieren ein verwandtes Ereignis, bestätigen aber keine einzelnen Aussagen automatisch.