Fahrgastrechte-Rechner
Entschädigung bei Zugverspätung berechnen
25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten Verspätung – berechnen Sie kostenlos, wie viel Geld Ihnen die Bahn zurückzahlen muss.
Entschädigung berechnen
Mehrere Verspätungen ab 20 Minuten sind innerhalb der Gültigkeit summierbar (Auszahlung ab 4 €).
Ihre Entschädigung
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Anspruch geltend machen
Reichen Sie das Fahrgastrechte-Formular mit Ihrer Original-Fahrkarte direkt bei der Deutschen Bahn ein – kostenlos und ohne Provision.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es Geld bei einer Zugverspätung?
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie 25 % des Fahrpreises der einfachen Fahrt zurück, ab 120 Minuten 50 %. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Wie wird die Entschädigung bei Hin- und Rückfahrt berechnet?
Ist der Preis getrennt für Hin- und Rückfahrt ausgewiesen, zählt der Preis der betroffenen Fahrt. Ist nur ein Gesamtpreis angegeben, wird die Entschädigung auf Basis des halben Fahrpreises berechnet.
Welche Entschädigung gibt es bei Zeitkarten und Abos?
Zeitkarten werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Nahverkehr 1,50 € (2. Klasse) bzw. 2,25 € (1. Klasse), Fernverkehr 5 € bzw. 7,50 €, BahnCard 100 10 € bzw. 15 €. Mehrere Fälle ab 20 Minuten sind innerhalb der Gültigkeit summierbar; insgesamt maximal 25 % des Zeitkartenwertes.
Bekomme ich auch bei höherer Gewalt Geld zurück?
Seit dem 7. Juni 2023 muss die Bahn keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs zurückgeht (z. B. Unwetter, Personen im Gleis, Streik Dritter). Bei betrieblichen Ursachen besteht der Anspruch.
Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu beantragen?
Ansprüche aus Fahrgastrechten verjähren in der Regel nach einem Jahr. Reichen Sie das Fahrgastrechte-Formular mit der Fahrkarte beim DB Servicecenter Fahrgastrechte ein: online, in der App, im DB Reisezentrum oder per Post.
Hinweis: unverbindliche Orientierung nach den gesetzlichen Fahrgastrechten (EU-VO 2021/782), keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Deutsche Bahn. Weitere Infos: Pünktlichkeitsstatistik · bahn.de/fahrgastrechte.