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Zugverspätung Entschädigung

Zugverspätungen gehören leider zum Bahnalltag. Die gute Nachricht: Als Fahrgast haben Sie klare Rechte auf Entschädigung. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das deutsche Eisenbahnrecht garantieren Ihnen finanzielle Erstattung bei Verspätungen — unabhängig davon, ob die Bahn schuld war oder nicht.

Ihre Rechte bei Zugverspätung

25%
Ab 60 Minuten

25% des Fahrpreises zurück bei 60–119 Minuten Verspätung am Zielbahnhof

50%
Ab 120 Minuten

50% des Fahrpreises zurück bei 120+ Minuten Verspätung am Zielbahnhof

So beantragen Sie die Entschädigung

1. Online (schnellste Methode)

Über bahn.de/fahrgastrechte können Sie Ihren Antrag digital einreichen. Sie benötigen Ihre Fahrkarte (Auftragsnummer oder Foto) und die Verspätungsbestätigung. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen.

2. Am Reisezentrum

An jedem DB Reisezentrum können Sie das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und direkt abgeben. Bringen Sie Ihr Ticket und die Verspätungsbestätigung mit.

3. Per Post

Laden Sie das Fahrgastrechte-Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es mit einer Kopie Ihres Tickets an das DB Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.

Zusätzliche Rechte bei großer Verspätung

  • Verpflegung: Bei längerer Wartezeit hat die Bahn Erfrischungen bereitzustellen
  • Hotelübernachtung: Bei notwendiger Übernachtung wegen Verspätung übernimmt die Bahn die Hotelkosten (angemessener Rahmen)
  • Taxikosten: Zwischen 0:00 und 5:00 Uhr bei planmäßiger Ankunft und mind. 60 Min Verspätung: Taxierstattung bis 80 EUR
  • Nutzung anderer Züge: Bei erwarteter Verspätung über 20 Minuten dürfen Sie einen anderen Zug nehmen (bei Sparpreis: nur Züge der gleichen Strecke)

Wann gelten die Rechte NICHT?

  • Bei Verspätungen unter 60 Minuten am Zielbahnhof
  • Bei höherer Gewalt (Unwetter, Streik — Achtung: Seit Juni 2023 gelten auch bei Streik Fahrgastrechte!)
  • Wenn Sie vor Reiseantritt über die Verspätung informiert wurden

Verspätungsbestätigung sichern

Lassen Sie sich Ihre Verspätung im Zug vom Zugbegleiter oder am Bahnhof am Service-Point bestätigen. Alternativ können Sie auch einen Screenshot der Live-Anzeige unserer Seite als Nachweis verwenden — wir zeigen Echtzeit-Verspätungsdaten für alle Züge.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie unseren Live-Fahrplan, um Verspätungen in Echtzeit zu verfolgen. So können Sie bereits unterwegs entscheiden, ob Sie einen Alternativzug nehmen oder auf Ihre Anschlussverbindung warten. Unsere Pünktlichkeitsstatistiken zeigen Ihnen auch, welche Strecken besonders zuverlässig sind.

Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite (Fahrzeiten, Verbindungen) sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Aktuelle und verbindliche Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites der Anbieter. Diese Website ist nicht mit der Deutschen Bahn AG oder anderen Bahnunternehmen verbunden.

Letzte Aktualisierung: März 2026

Quellen & Weitere Informationen:

  • Omio – Anbieter vergleichen
  • Omio – Preisvergleich für Bahn, Bus & Flug

Häufige Fragen

Ab wie vielen Minuten Verspätung bekomme ich Geld zurück?

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie 25% des Fahrpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50%. Dies gilt für alle Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn.

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Sie können die Entschädigung online über bahn.de/fahrgastrechte, per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular oder direkt am DB Reisezentrum beantragen. Die Online-Variante ist am schnellsten.

Gilt die Entschädigung auch für Sparpreise?

Ja, die Fahrgastrechte gelten für alle Tickets, einschließlich Super Sparpreis und Sparpreis. Die Entschädigung berechnet sich prozentual vom gezahlten Fahrpreis.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Sie haben 12 Monate ab dem Reisetag Zeit, Ihre Entschädigung zu beantragen. Wir empfehlen aber, den Antrag möglichst zeitnah zu stellen.

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