Wer bei einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, zahlt bundesweit ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60,00 EUR. Bei vergessenen personalisierten Tickets kann es sich auf 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt reduzieren, wenn Sie die Fahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist (in der Regel 7 Tage) nachreichen. Wer dagegen mit Vorsatz ohne Ticket fährt, begeht eine Straftat nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) — auch im Juli 2026 noch gültig.
Zivil- vs. Strafrecht: Wann zahle ich 60 EUR, wann droht eine Strafe?
| Situation | Zivilrecht (EBE) | Strafrecht (§ 265a StGB) |
|---|---|---|
| Kontrolle ohne Ticket — keine Hinterziehung beabsichtigt | 60,00 EUR EBE | Grundsätzlich keine Strafbarkeit (kein Vorsatz) |
| Kontrolle ohne Ticket — vergessene personalisierte Fahrkarte | 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt bei Nachweis innerhalb Frist | Keine (kein Erschleichen — Ticket war bezahlt) |
| Kontrolle ohne Ticket — übertragbares Ticket vergessen | 60,00 EUR EBE (kein Nachweis möglich) | Keine |
| Kontrolle ohne Ticket — Wiederholungstat | 60,00 EUR pro Vorfall, plus Vertragsstrafe möglich | Strafanzeige nach § 265a StGB wahrscheinlich |
| Kontrolle ohne Ticket — kein Wohnsitz im Inland | 60,00 EUR EBE, sofortige Barzahlung oder Personalienfeststellung | Strafanzeige nach § 265a StGB wahrscheinlich |
Hinweis: Die strafrechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall. Die DB erstattet bei Wiederholung oder begründetem Verdacht Anzeige — die Staatsanwaltschaft entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung.
Nach der Kontrolle: Was Sie jetzt tun sollten
- 1
Beleg prüfen
Feststellungsbeleg mit Belegnummer, Aktenzeichen und Zahlungsfrist kontrollieren. Belegnummer beginnt bei DB-Bescheiden meist mit "40…", "47…" oder "2…".
- 2
Frist im Auge behalten
Die Einspruchsfrist (in der Regel 7 Tage) und die Zahlungsfrist stehen auf dem Beleg. Der Kontrolltag zählt bereits mit — Frist also ab dem Tag der Kontrolle rechnen.
- 3
Nachträgliches Vorzeigen prüfen
Wenn Sie eine personalisierte Fahrkarte / BahnCard hatten: unter db-fn.de "Fahrkarte/Ausweis vorzeigen" anklicken und Belegnummer + Ticket-Daten eingeben. Bei Übertragbarkeit des Tickets ist KEIN Nachweis möglich.
- 4
Einspruch oder Zahlung
Wenn keine Reduktion möglich ist: innerhalb der Frist bezahlen (db-fn.de, Reisezentrum oder SEPA-Überweisung). Wenn Sie die Forderung bestreiten: schriftlich Einspruch einlegen und Belege beifügen.
- 5
Bei Bedarf Schlichtung
Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (für DB) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr (für Verbünde) wenden. Verfahren kostenfrei.
7-Tage-Kulanz: nachträgliches Vorzeigen der Fahrkarte
Das nachträgliche Vorzeigen ist der wichtigste Hebel, um aus 60 EUR noch 7 EUR zu machen. Voraussetzungen sind:
- Personenbezug: Die Fahrkarte muss auf Ihren Namen lauten — also keine übertragbaren Tickets wie einen normalen Sparpreis im Regionalverkehr.
- Gültigkeit zum Kontrollzeitpunkt: Die Fahrkarte muss zum Zeitpunkt der Kontrolle objektiv gültig gewesen sein (Strecke, Datum, BahnCard-Rabatt korrekt).
- Frist wahren: Die konkrete Frist steht auf Ihrem Beleg — die DB spricht von "Fristen auf dem ausgehändigten Beleg". Die Schlichtungsstelle Nahverkehr gibt 7 bis 14 Tage als üblichen Korridor an, viele Verkehrsunternehmen (z. B. S-Bahn Berlin) nennen 7 Tage.
- Nachweis erbringen: Im DB-Reisezentrum persönlich oder digital über db-fn.de — Button "Fahrkarte/Ausweis vorzeigen".
Wichtig: Übertragbare Fahrkarten des Regionalverkehrs (z. B. ein normaler Sparpreis ohne BahnCard-Rabatt, der an keine Person gebunden ist) können laut DB-FAQ "im Nachhinein nicht akzeptiert werden". Bei solchen Tickets wird immer das volle EBE fällig.
Wann wird aus dem EBE eine Strafanzeige nach § 265a StGB?
Die zivilrechtliche EBE-Forderung (60 EUR) und die strafrechtliche Verfolgung nach § 265a StGB sind zwei getrennte Rechtsspuren. Die Zahlung des EBE beendet das Strafverfahren nicht. Die Strafbarkeit nach § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ("Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel") setzt voraus:
- Vorsatz: Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten — und genau hier liegt die Abgrenzung: Wer schlicht vergisst, hat nicht erschlichen, weil das Ticket bereits bezahlt war. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Verfahren häufig nach § 170 Abs. 2 StPO ein ("kein hinreichender Tatverdacht").
- Tathandlung: Inanspruchnahme der Beförderung ohne gültigen Fahrausweis.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wiederholungstaten führen häufig zu einer höheren Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.
- Rechtspolitischer Stand (Juli 2026): Der Bundestag hat im April 2026 (KW 16) Vorstöße von Linke und Grünen zur Streichung von § 265a StGB in erster Lesung abgelehnt. Die Norm ist also weiterhin in Kraft.
Handy-Ticket: Was bei App-Crash, leerem Akku oder fehlendem Netz gilt
Die DB macht die Mitführpflicht in den Beförderungsbedingungen deutlich: Sie müssen das Ticket "unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen" vorzeigen können. Akku leer, App-Crash oder kein Netz sind kein Entschuldigungsgrund — das EBE wird fällig. Was aber tatsächlich hilft:
So vermeiden Sie den Vorfall
- Akku vor Fahrtantritt auf > 60 % laden
- DB-Navigator-Ticket offline speichern (funktioniert ohne Internet)
- Screenshot der Bestätigungs-E-Mail als Backup
- Powerbank im Gepäck
Nachträglich retten, was möglich ist
- db-fn.de öffnen, sobald Sie wieder Internet haben
- Belegnummer + Auftragsnummer eingeben
- DB prüft, ob Ticket im System vorhanden war
- Im Erfolgsfall: Reduktion auf 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt
Bezahlen, Einspruch oder Schlichtung?
Drei Wege, mit dem Feststellungsbeleg umzugehen — abhängig davon, ob Sie die Forderung akzeptieren oder bestreiten:
1. Bezahlen
Online auf db-fn.de (PayPal oder SEPA), in jedem DB Reisezentrum oder per Überweisung an DB Vertrieb GmbH, Commerzbank Baden-Baden.
IBAN DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC COBADEFFXXX
Verwendungszweck = Belegnummer
2. Einspruch
Schriftlich innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist (Kontrolltag zählt mit). Erfolgsaussicht bei Automatendefekt, Falschberatung oder nachträglich nachgewiesener personalisierter Fahrkarte.
3. Schlichtung
Bei Ablehnung: kostenfrei an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (für DB-Fälle) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr (für Verbund-Tarife) wenden.
Praxis-Tipps: So vermeiden Sie die 60 EUR
Personalisierte Tickets bevorzugen: Eine auf Ihren Namen lautende Zeitkarte oder BahnCard 100 ist bei einer Kontrolle ohne Fahrkarte "entschärft" — das EBE reduziert sich auf 7,00 EUR. Übertragbare Tickets sind hier nachteilig.
Bestätigungs-E-Mails aufheben: Bei jedem Online-Kauf (DB-Navigator, bahn.de, DB-Vertrieb) bekommen Sie eine Buchungsbestätigung mit Auftragsnummer. Das ist Ihr Beweis im Nachgang — screenshotten oder im Postfach suchbar halten.
Kontrolltag zählt bei Fristen: Die 7-Tage-Frist (Einspruch oder nachträgliches Vorzeigen) beginnt mit dem Kontrolltag selbst. Wer erst am achten Tag reagiert, ist bereits aus der Frist.
Beleg sofort fotografieren: Der Feststellungsbeleg ist Ihr einziger Schlüssel zur Reduktion. Geht er verloren, wird der Nachweis schwierig.