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Recht & Kontrolle

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

60 EUR bundesweit, Fristen, Nachweis & Abgrenzung zu § 265a StGB

Wer bei einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, zahlt bundesweit ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60,00 EUR. Bei vergessenen personalisierten Tickets kann es sich auf 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt reduzieren, wenn Sie die Fahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist (in der Regel 7 Tage) nachreichen. Wer dagegen mit Vorsatz ohne Ticket fährt, begeht eine Straftat nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) — auch im Juli 2026 noch gültig.

Zivil- vs. Strafrecht: Wann zahle ich 60 EUR, wann droht eine Strafe?

Situation Zivilrecht (EBE) Strafrecht (§ 265a StGB)
Kontrolle ohne Ticket — keine Hinterziehung beabsichtigt 60,00 EUR EBE Grundsätzlich keine Strafbarkeit (kein Vorsatz)
Kontrolle ohne Ticket — vergessene personalisierte Fahrkarte 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt bei Nachweis innerhalb Frist Keine (kein Erschleichen — Ticket war bezahlt)
Kontrolle ohne Ticket — übertragbares Ticket vergessen 60,00 EUR EBE (kein Nachweis möglich) Keine
Kontrolle ohne Ticket — Wiederholungstat 60,00 EUR pro Vorfall, plus Vertragsstrafe möglich Strafanzeige nach § 265a StGB wahrscheinlich
Kontrolle ohne Ticket — kein Wohnsitz im Inland 60,00 EUR EBE, sofortige Barzahlung oder Personalienfeststellung Strafanzeige nach § 265a StGB wahrscheinlich

Hinweis: Die strafrechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall. Die DB erstattet bei Wiederholung oder begründetem Verdacht Anzeige — die Staatsanwaltschaft entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Hauptverhandlung.

Nach der Kontrolle: Was Sie jetzt tun sollten

  1. 1

    Beleg prüfen

    Feststellungsbeleg mit Belegnummer, Aktenzeichen und Zahlungsfrist kontrollieren. Belegnummer beginnt bei DB-Bescheiden meist mit "40…", "47…" oder "2…".

  2. 2

    Frist im Auge behalten

    Die Einspruchsfrist (in der Regel 7 Tage) und die Zahlungsfrist stehen auf dem Beleg. Der Kontrolltag zählt bereits mit — Frist also ab dem Tag der Kontrolle rechnen.

  3. 3

    Nachträgliches Vorzeigen prüfen

    Wenn Sie eine personalisierte Fahrkarte / BahnCard hatten: unter db-fn.de "Fahrkarte/Ausweis vorzeigen" anklicken und Belegnummer + Ticket-Daten eingeben. Bei Übertragbarkeit des Tickets ist KEIN Nachweis möglich.

  4. 4

    Einspruch oder Zahlung

    Wenn keine Reduktion möglich ist: innerhalb der Frist bezahlen (db-fn.de, Reisezentrum oder SEPA-Überweisung). Wenn Sie die Forderung bestreiten: schriftlich Einspruch einlegen und Belege beifügen.

  5. 5

    Bei Bedarf Schlichtung

    Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (für DB) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr (für Verbünde) wenden. Verfahren kostenfrei.

7-Tage-Kulanz: nachträgliches Vorzeigen der Fahrkarte

Das nachträgliche Vorzeigen ist der wichtigste Hebel, um aus 60 EUR noch 7 EUR zu machen. Voraussetzungen sind:

  • Personenbezug: Die Fahrkarte muss auf Ihren Namen lauten — also keine übertragbaren Tickets wie einen normalen Sparpreis im Regionalverkehr.
  • Gültigkeit zum Kontrollzeitpunkt: Die Fahrkarte muss zum Zeitpunkt der Kontrolle objektiv gültig gewesen sein (Strecke, Datum, BahnCard-Rabatt korrekt).
  • Frist wahren: Die konkrete Frist steht auf Ihrem Beleg — die DB spricht von "Fristen auf dem ausgehändigten Beleg". Die Schlichtungsstelle Nahverkehr gibt 7 bis 14 Tage als üblichen Korridor an, viele Verkehrsunternehmen (z. B. S-Bahn Berlin) nennen 7 Tage.
  • Nachweis erbringen: Im DB-Reisezentrum persönlich oder digital über db-fn.de — Button "Fahrkarte/Ausweis vorzeigen".

Wichtig: Übertragbare Fahrkarten des Regionalverkehrs (z. B. ein normaler Sparpreis ohne BahnCard-Rabatt, der an keine Person gebunden ist) können laut DB-FAQ "im Nachhinein nicht akzeptiert werden". Bei solchen Tickets wird immer das volle EBE fällig.

Wann wird aus dem EBE eine Strafanzeige nach § 265a StGB?

Die zivilrechtliche EBE-Forderung (60 EUR) und die strafrechtliche Verfolgung nach § 265a StGB sind zwei getrennte Rechtsspuren. Die Zahlung des EBE beendet das Strafverfahren nicht. Die Strafbarkeit nach § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ("Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel") setzt voraus:

  • Vorsatz: Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten — und genau hier liegt die Abgrenzung: Wer schlicht vergisst, hat nicht erschlichen, weil das Ticket bereits bezahlt war. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Verfahren häufig nach § 170 Abs. 2 StPO ein ("kein hinreichender Tatverdacht").
  • Tathandlung: Inanspruchnahme der Beförderung ohne gültigen Fahrausweis.
  • Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wiederholungstaten führen häufig zu einer höheren Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.
  • Rechtspolitischer Stand (Juli 2026): Der Bundestag hat im April 2026 (KW 16) Vorstöße von Linke und Grünen zur Streichung von § 265a StGB in erster Lesung abgelehnt. Die Norm ist also weiterhin in Kraft.

Handy-Ticket: Was bei App-Crash, leerem Akku oder fehlendem Netz gilt

Die DB macht die Mitführpflicht in den Beförderungsbedingungen deutlich: Sie müssen das Ticket "unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen" vorzeigen können. Akku leer, App-Crash oder kein Netz sind kein Entschuldigungsgrund — das EBE wird fällig. Was aber tatsächlich hilft:

So vermeiden Sie den Vorfall

  • Akku vor Fahrtantritt auf > 60 % laden
  • DB-Navigator-Ticket offline speichern (funktioniert ohne Internet)
  • Screenshot der Bestätigungs-E-Mail als Backup
  • Powerbank im Gepäck

Nachträglich retten, was möglich ist

  • db-fn.de öffnen, sobald Sie wieder Internet haben
  • Belegnummer + Auftragsnummer eingeben
  • DB prüft, ob Ticket im System vorhanden war
  • Im Erfolgsfall: Reduktion auf 7,00 EUR Bearbeitungsentgelt

Bezahlen, Einspruch oder Schlichtung?

Drei Wege, mit dem Feststellungsbeleg umzugehen — abhängig davon, ob Sie die Forderung akzeptieren oder bestreiten:

1. Bezahlen

Online auf db-fn.de (PayPal oder SEPA), in jedem DB Reisezentrum oder per Überweisung an DB Vertrieb GmbH, Commerzbank Baden-Baden.

IBAN DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC COBADEFFXXX
Verwendungszweck = Belegnummer

2. Einspruch

Schriftlich innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist (Kontrolltag zählt mit). Erfolgsaussicht bei Automatendefekt, Falschberatung oder nachträglich nachgewiesener personalisierter Fahrkarte.

3. Schlichtung

Bei Ablehnung: kostenfrei an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (für DB-Fälle) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr (für Verbund-Tarife) wenden.

Praxis-Tipps: So vermeiden Sie die 60 EUR

1

Personalisierte Tickets bevorzugen: Eine auf Ihren Namen lautende Zeitkarte oder BahnCard 100 ist bei einer Kontrolle ohne Fahrkarte "entschärft" — das EBE reduziert sich auf 7,00 EUR. Übertragbare Tickets sind hier nachteilig.

2

Bestätigungs-E-Mails aufheben: Bei jedem Online-Kauf (DB-Navigator, bahn.de, DB-Vertrieb) bekommen Sie eine Buchungsbestätigung mit Auftragsnummer. Das ist Ihr Beweis im Nachgang — screenshotten oder im Postfach suchbar halten.

3

Kontrolltag zählt bei Fristen: Die 7-Tage-Frist (Einspruch oder nachträgliches Vorzeigen) beginnt mit dem Kontrolltag selbst. Wer erst am achten Tag reagiert, ist bereits aus der Frist.

4

Beleg sofort fotografieren: Der Feststellungsbeleg ist Ihr einziger Schlüssel zur Reduktion. Geht er verloren, wird der Nachweis schwierig.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei der Deutschen Bahn?

Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt bundesweit einheitlich 60,00 EUR, wenn Sie während der Kontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen werden. Dieser Betrag ist in den Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 07.07.2026) verankert und gilt unabhängig davon, welche Strecke Sie gefahren sind oder welchen Normalpreis das Ticket gehabt hätte. Auch eine Fahrt über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus (z. B. eine Station über die Tarifzone) kann den vollen Betrag auslösen.

Ich habe meine Fahrkarte nur vergessen — kann ich sie nachträglich vorzeigen und das EBE reduzieren?

Ja, bei personalisierten Tickets (z. B. BahnCard, persönliches eTicket, auf Ihren Namen lautende Zeitkarte) reduziert sich das EBE nach Vorlage auf ein Bearbeitungsentgelt von 7,00 EUR. Die Frist steht auf dem ausgehändigten Beleg — die DB-Fahrpreisnacherhebung verweist ausdrücklich auf "die Fristen auf dem ausgehändigten Beleg". In der Praxis wird von Verkehrsunternehmen häufig eine Frist von 7 Tagen gesetzt, innerhalb derer Sie den Original-Fahrausweis im Reisezentrum oder online über db-fn.de nachreichen können. Übertragbare Fahrausweise des Regionalverkehrs können dagegen nicht nachgereicht werden — dort wird immer das volle EBE von 60,00 EUR fällig.

Wie läuft das Zahlungsaufforderungs-Schreiben der DB ab?

Sie erhalten bei der Kontrolle einen Feststellungsbeleg mit einer Vorgangsnummer (Belegnummer, beginnend mit "40…", "47…" oder "2…"). Auf dem Beleg sind Zahlungsfrist, Aktenzeichen und Bankverbindung vermerkt — die Kontroll-Daten werden am gleichen Tag bereits mitgerechnet. Bezahlen können Sie bequem online auf db-fn.de (PayPal oder SEPA-Überweisung mit IBAN DE02 6624 0002 0115 5076 00, Commerzbank Baden-Baden, BIC COBADEFFXXX), in jedem DB Reisezentrum oder per Überweisung unter Angabe der Belegnummer als Verwendungszweck. Wird die Frist versäumt, leitet die DB die Forderung an ein Inkassounternehmen weiter.

Ab wann macht sich ein Schwarzfahrer strafbar nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)?

Das bloße Fahren ohne Ticket ist nach § 265a Abs. 1 StGB (Erschleichen von Leistungen) eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird, sofern die Absicht bestand, das Entgelt nicht zu entrichten. Wichtig: Das Vergessen einer bereits gekauften Fahrkarte erfüllt den Tatbestand NICHT, weil bereits gezahlt wurde und kein "Erschleichen" vorliegt. Der Bundestag hat im April 2026 (KW 16) Vorstöße von Linke und Grünen zur Abschaffung von § 265a StGB in erster Lesung abgelehnt — die Norm ist also weiterhin gültig. Auch die bloße Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts hebt die Strafbarkeit nicht auf: Die Staatsanwaltschaft kann parallel ein Strafverfahren einleiten oder eine Geldauflage nach § 153a StPO anbieten.

Wiederholtes Schwarzfahren — wann wird aus dem EBE ein Strafverfahren?

Bereits beim ersten festgestellten Verstoß ohne gültige Fahrkarte kann die DB parallel zum EBE eine Strafanzeige wegen § 265a StGB erstatten. In der Praxis passiert das vor allem bei Wiederholungstätern, bei Fahrgästen ohne feststellbaren Wohnsitz im Inland oder wenn die Höhe des hinterzogenen Entgelts erheblich ist. Mehrere EBE-Bescheide innerhalb kurzer Zeit können zudem als Indiz für vorsätzliches Handeln gewertet werden und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wahrscheinlicher machen. Liegen mehrere Vorfälle mit dokumentierter Belegnummer vor, prüft die Staatsanwaltschaft häufig einen Strafbefehl oder eine Einstellung gegen Geldauflage.

Mein Handy-Ticket war bei der Kontrolle nicht abrufbar (Akku leer, App-Crash, kein Netz) — was gilt?

Wenn Ihr Handy-Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann, gelten Sie rechtlich als "ohne gültigen Fahrausweis" und das EBE von 60,00 EUR wird fällig — auch wenn das Ticket gekauft war. Die DB-Beförderungsbedingungen verlangen ausdrücklich, dass Sie das Ticket "unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen" betriebsbereit mitführen. Sie können aber nach Aussage der DB ein nachträgliches Vorzeigen über db-fn.de versuchen — dafür benötigen Sie den Online-Beleg (Bestätigungs-E-Mail, Auftragsnummer oder Screenshot des Tickets). Voraussetzung ist, dass das Ticket tatsächlich im Voraus gekauft wurde und im DB-System abrufbar ist. Tipp: Akku vorher laden, Ticket offline speichern (DB-Navigator-Ticket ist auch ohne Internetverbindung sichtbar) und den Bestätigungs-Screenshot im Zweifel parat haben.

Kann ich gegen das EBE Einspruch einlegen?

Ja. Auf dem Feststellungsbeleg ist eine Einspruchsfrist vermerkt (je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage, Kontrolltag zählt mit). Der Einspruch muss schriftlich erfolgen — entweder direkt beim Verkehrsunternehmen, über das Kontaktformular auf db-fn.de oder am DB Reisezentrum. Erfolgsaussichten bestehen, wenn ein Automatendefekt, eine Falschberatung oder ein entwertetes Ticket nachgewiesen werden kann, oder wenn eine BahnCard tatsächlich zum Kontrollzeitpunkt gültig war. Bei Ablehnung durch das Unternehmen können Sie die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (für DB-Fälle) oder die Schlichtungsstelle Nahverkehr (für Verbund-Tarife) kostenfrei anrufen.

Beleg online prüfen oder bezahlen

Haben Sie bereits einen Feststellungsbeleg? Auf db-fn.de können Sie die Belegnummer prüfen, eine vergessene personalisierte Fahrkarte nachreichen oder das EBE online bezahlen.

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